Gemäss Bundesgerichtsentscheid 4A 554/2019 vom 26. 10.2020 zur Ertragsberechnung bei Mietliegenschaften gibt es eine Praxisänderung zur Berechnung der Nettorendite vom eingesetzten Eigenkapital.
Die Änderung hat eine positive Auswirkung auf die Wirtschaftlichkeit von PV-Anlagen. Neu kann ein Aufschlag von 2% (anstatt 0.5%) auf den Referenzzinssatz für die Berechnung der Gestehungskosten einer PV-Anlage angesetzt werden.
Für ZEV's bedeutet dies, dass sich die Rentabilität deutlich erhöht, da der anwendbare Zinssatz aktuell von 1.75% auf 3.25% erhöht.
Gerne unterstützen wir sie bei der Überprüfung ihrer aktuellen Preisberechnung von bestehenden ZEV's oder bei Neubauten.